Stilllegung und Verwertung
Verunfallte oder defekte Fahrzeuge, deren Reparatur nicht mehr wirtschaftlich ist, und Fahrzeuge, die nicht mehr verkehrssicher sind, werden in der Regel von einem lokalen Autoverwertungsbetrieb angenommen oder angekauft und schließlich verschrottet. Die Altfahrzeugverordnung verpflichtet inzwischen die Autohersteller zur Rücknahme der Fahrzeuge.
Dazu werden die angenommenen Fahrzeuge begutachtet und der entsprechende Entsorgungsnachweis ausgestellt. Die Fahrzeuge werden zunächst trocken gelegt, das bedeutet die Befreiung von umweltgefährdenden Betriebsstoffen und Flüssigkeiten. Darauf folgt die Neutralisation der pyrotechnischen Einheiten wie z. B. Airbags oder Gurtstraffer.
Nächster Schritt ist dann der Ausbau und Lagerung verkaufsfähige Gebrauchtteile, z. B. gängig gehandelter Aggregate, wie Motor, Getriebe, Lichtmaschine, Achsteile, zwecks Instandsetzung anderer Fahrzeuge gleichen Typs. Auch die Innenausstattung wie Sitze, Ablagen, Türverkleidungen, und Karosserieteile, wie Hauben und Türen oder die Elektroausstattung (Scheinwerfer, Rückleuchten, Schalter) werden ausgebaut zum Verkauf und eingelagert. Oftmals werden vom Verwertungsbetrieb jedoch nur die großen Aggregate ausgebaut; weitere Ausbauten überlässt er den Kunden die Teile kaufen wollen. Fertig ausgebaute Teile (teils funktionsgeprüft) sind auch höher im Beschaffungspreis, demgegenüber spart ein Selbstausbau Kosten.
Das "Ausschlachten" der Fahrzeuge wird zunehmend unattraktiver. Grund hierfür ist der schnelle Modell- und Produktwechsel in der Automobilbranche, die ständig weiterentwickelte Elektronik und die geringere Haltbarkeit der Ersatzteile. Der rasche Modellwechsel lässt die Recyclingrate der Fahrzeuge in den vergangenen Jahren ansteigen.[1] Das bei der Fahrzeugverwertung gewonnene Altmetall wird aber ökologisch und ökonomisch sinnvoll wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt (siehe Altfahrzeug-Verwertungsquoten).
Quelle: Wikipedia.